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Gründung einer englischen Limited

Eine Englische Limited ist die in England sehr oft vertretene Gesellschaftsform. Doch selbst in der Bundesrepublik ist die Gründung einer Englischen Limited möglich – angesichts einer europäischen Niederlassungsfreiheit, welche in vielen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg verifiziert wurde. In der Zwischenzeit haben bereits viele Firmen von der Gelegenheit, der Gründung einer Englischen Limited Gebrauch gemacht und eine Limited in Deutschland gegründet.

Die Motive dafür liegen auf der Hand: Der minimale Sachaufwand, der bei einer Gründung einer Englischen Ltd anfällt, gleichermaßen das minimale Stammkapital wie auch die enorme Vielzahl an Gründungsberatern, welche sich auf die Aufgabe “Gründung einer Limited” vorbereitet haben, die erforderlichen Fachkenntnisse aufweisen und obendrein die Begründer in der Regel auch nach dieser Gründung einer Limited begleiten.

Viele Unternehmensgründer sehen die Gründung einer Limited als praktikable und kostengünstige Alternative zur Unternehmensgründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung an. Allerdings sollte ein Jeder keineswegs vorschnell in Enthusiasmus verfallen. Die Gründung der Englischen Limited ist unter anderem mit mehreren Schwächen behaftet. Sofern Sie etwa die Unternehmensgründung einer Limited erstreben, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Bundesrepublik liegen wird, sollten Sie sowohl eine Bilanz in Der Bundesrepublik, wie ebenso den Bilanz in England anmelden. Gründung einer Ltd – Ja oder Nein? Bevor Sie diese Frage beantworten, müssen Sie sich an diesem Punkt detailliert zu allen Facetten des Themas “Unternehmensgründung einer Ltd” in Kenntnis setzen. Alles in allem kann man aber sagen, dass die Gründung einer Limited eine echte Option zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung darstellt.