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Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Vertretung der Arbeiterschaft in einem Unternehmen. In jedem Unternehmen, dass mehr als fünf Mitarbeiter zählt, haben die Arbeiter das Recht einen Betriebsrat zu gründen.

Sinn und Zweck ist dabei, den Angestellten eine Plattform zur unternehmensinternen Mitbestimmung zu bieten um den Kurs des Unternehmens verfolgen und beeinflussen zu können. Weiterhin ist ein Betriebsrat verantwortlich für Arbeitsschutz, betrieblichen Umweltschutz und für die Integration bzw. spezielle Betreuung benachteiligter Angestellter. Zusammenfassend sollte ein Betriebsrat stets einen Anlaufpunkt bieten und für die Kollegen da sein, falls sich im Arbeitsalltag Probleme ergeben.

Der Betriebsrat und der Betriebsratsvorsitzende wird in der Regel von allen Angestellten eines Unternehmens gewählt. Wie stark eine Mitbestimmung durch den Betriebsrat möglich ist, variiert von Firma zu Firma. In einigen Unternehmen, werden Betriebsratsmitglieder auf ich den Aufsichtsrat gewählt, wo eine sehr weitgreifende Mitbestimmung möglich ist. In anderen Unternehmen wird der Betriebsrat weniger in die Mitbestimmung integriert und beschränkt sich vor allem darauf, eine Anlaufstelle für Probleme im Arbeitsalltag zu sein. Die firmeninterne Machtstellung eines Betriebsrates variierter in der Regel vor allem damit, wie groß der Anteil der Angestellten ist, der sich vom Betriebsrat vertreten fühlt, also auch aktiv an dessen Bildung (z.B. den Wahlen oder Aktionen) teilnimmt.

Das Recht auf Bildung eines Betriebsrates ist in Deutschland im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben. Auch in anderen Ländern, wie z.B. Österreich und Frankreich gibt es Betriebsräte. In anderen Ländern, wie den USA beispielsweise, gibt es keinen gesetzlich garantierten Anspruch auf Bildung einer Arbeitervertretung.